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Digitale Langzeitarchivierung
„Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen sich ändern“

Der Jurist Paul Klimpel lehrt zu Urheberrecht, Digitalisierung und kulturellem Erbe.
Der Jurist Paul Klimpel lehrt zu Urheberrecht, Digitalisierung und kulturellem Erbe. | Foto (Ausschnitt): Jürgen Keiper, CC BY 4.0

Die Digitalisierung stellt Bibliotheken, Museen und Archive vor neue Herausforderungen. Um unser kulturelles Erbe zu bewahren, braucht es neue Strategien, sagt der Jurist Paul Klimpel.

Herr Klimpel, welche Herausforderungen stellt das digitale Zeitalter an die Archivierung kultureller Werke?

Die Digitalisierung betrifft drei große Bereiche, die man nicht isoliert voneinander betrachten kann. Da ist zunächst die rein technische Frage, wie bestimmte Daten über einen langen Zeitraum gesichert werden können. Hier geht es um Migration und Emulation von Werken sowie um die Aufnahme, Verschlagwortung und Vernetzung von Informationen. Die technischen Veränderungen werden sich allerdings auch auf die Organisation der Gedächtnisinstitutionen auswirken: Es macht einen Unterschied, ob man eine recherchierte Adresse auf eine Karteikarte schreibt oder ob Adressinformationen automatisiert in eine Datenbank eingebunden werden. Drittens stellen sich auch viele rechtliche Fragen, besonders die des Urheberrechts.

Welche zentralen Digitalisierungsinitiativen gibt es in Deutschland?

Die Kultur ist in Deutschland vorwiegend föderal organisiert, deswegen gibt es zahlreiche Initiativen einzelner Bundesländer. Auf Bundesebene ist die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) am wichtigsten. Sie fungiert auch als nationaler Datenaggregator der Europeana, die als zentrales Portal die verschiedenen europäischen Initiativen verknüpft und über bestimmte technische Standards die Austauschbarkeit der Daten fördert. Auf nationaler Ebene hat die DDB also eine Katalysatorfunktion. Wenn Daten dort verknüpft werden, steigt ihre Bedeutung für unser kulturelles Gedächtnis. Darüber hinaus verfolgt das Archivportal-D als Teilbereich der DDB einen durchaus eigenständigen Ansatz, indem es Recherchen über Archivgrenzen hinweg ermöglicht.

Was können wir unter "kulturellem Gedächtnis" verstehen?

"Kulturelles Erbe" ist alles, was an Zeugnissen menschlicher Kultur in unser kollektives Gedächtnis eingeht, etwa Gemälde oder Romane aus dem Bereich der Hochkultur. Aber es betrifft auch gesellschaftlich relevante Objekte der Alltagskultur. Nehmen Sie zum Beispiel eine Flugblattsammlung der Studentenbewegung der 1968er-Jahre: Ein einzelnes Flugblatt, das zu einer Demonstration aufruft, mag nicht jeden interessieren. Aber insgesamt ist eine solche Sammlung natürlich sehr wichtig – auch für die Wissenschaft –, um sich zu vergegenwärtigen, welche Entwicklung unser Land in dieser Zeit genommen hat. Zum kulturellen Erbe gehören außerdem Filme, Musik und Computerspiele. Sie beeinflussen unser tägliches Leben und sollten deshalb zumindest in einer Auswahl erhalten bleiben.

Massendigitalisierung  muss möglich werden

Als Mitverfasser der „Hamburger Note zur Digitalisierung des kulturellen Erbes“ plädieren Sie dafür, die komplizierte Rechtesituation von urheberrechtlich geschützten Werken in Archiven, Bibliotheken und Museen zu vereinfachen. Warum?

Unsere rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht darauf ausgerichtet, Inhalte massenhaft zu digitalisieren und online zur Verfügung zu stellen. Wir haben im Urheberrecht ein ehernes Prinzip: Wer eine Kopie eines geschützten Werkes machen will – und im Digitalen ist alles eine Kopie – braucht die Einwilligung des Urhebers oder Rechteinhabers. Doch bei der Digitalisierung großer Sammlungen kann unmöglich für jedes einzelne Werk eine Erlaubnis eingeholt werden.

Wie lässt sich dieses Problem lösen?

Wir brauchen eine Lösung, die es den Gedächtnisinstitutionen ermöglicht, massenhaft zu digitalisieren – ohne Prüfung jedes einzelnen Objekts. Das kann funktionieren, indem man mit kollektiven Lizenzen arbeitet und den Verwertungsgesellschaften eine Pauschale zahlt. Es kann auch mit gesetzlichen Ausnahmebestimmungen funktionieren. Über den Weg dorthin mag man streiten. Aber dass es eine Grundlage geben muss, die den Institutionen eine Massendigitalisierung ermöglicht, darüber sind sich alle einig: sowohl die Juristen als auch alle wichtigen Kulturinstitutionen von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz über die Deutsche Nationalbibliothek und das Bundesarchiv bis hin zum Deutschen Filminstitut.

Dauerhafte Finanzierung ist wichtig

Umfangreiche Digitalisierungsprojekte sind aufwändig. Wie werden sie langfristig finanziert?

In den Anfangszeiten der Digitalisierung gab es vor allem projektbezogene Förderungen. Mittlerweile ist die Digitalisierung ein selbstverständlicher Teil der Arbeit von Institutionen. Deswegen müssen die Strukturen zur nachhaltigen Sicherung von digitalen Artefakten natürlich auch dauerhaft und nicht zeitlich befristet finanziert werden. Wir sind gerade auch politisch an einem Punkt, dass diesen projektbezogenen Strukturen eine dauerhafte Form gegeben werden muss. Und das ist nicht immer ganz einfach.

Warum?

Aufgaben wie die digitale Langzeitarchivierung sind nicht sehr populär. Die langfristige Sicherung ist nichts Sichtbares, und Applaus bekommt man erst, wenn etwas sichtbar ist, wenn etwa ein digitaler Bestand im Internet abrufbar ist. Solange es keine großen Katastrophen gibt, bei denen digitale Objekte verschwinden, solange fehlt auch das Problembewusstsein. Der Brand der Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar oder der Einsturz des Kölner Stadtarchivs haben ein Bewusstsein dafür geschaffen, wie gefährdet physische Artefakte sind. In der Folge wurde dann mehr Geld zur Verfügung gestellt, etwa für den Brandschutz. Wahrscheinlich müssen erst wichtige digitale Forschungsdaten verloren gehen, damit mehr Mittel in die Langzeitarchivierung fließen. Die meisten Leute gehen erst zum Zahnarzt, wenn sie Zahnschmerzen haben. Dann ist es oft zu spät.

Welche Schritte sind als nächstes notwendig, um die digitale Langzeitarchivierung voranzutreiben?

Das Dringlichste ist in der Tat eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Alle anderen Bemühungen rennen sonst immer wieder gegen diese eine Wand und verschlingen vor allem unglaublich viele Ressourcen. Es ist sehr teuer, Referenten oder Sachbearbeiter zu beschäftigen, um die Rechte von Flugblättern oder Fotos zu klären. Diese Praxis muss sich ändern, damit wir weiterkommen.

Der promovierte Jurist Paul Klimpel war von 2006 bis 2011 Verwaltungsdirektor der Deutschen Kinemathek. Seit 2012 ist er Partner in der Rechtsanwaltskanzlei iRights.Law. Er leitete unter anderem im November 2016 die Konferenzreihe Zugang gestalten! Mehr Verantwortung für das kulturellen Erbe und lehrt an verschiedenen Institutionen zu Urheberrecht, Digitalisierung und kulturellem Erbe.

 
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