Expert*in für Unterricht
Neben der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen sucht auch das Goethe-Institut qualifizierte Fachkräfte, die als Expert*innen für Unterricht im Ausland zeitlich befristet eingesetzt werden.
Expert*innen für Unterricht
- beraten Bildungsinstitutionen des Gastlandes in allen Fragen des Deutschunterrichtes (Curricula, Lehrwerkeinsatz, Bildungsplanung)
- konzipieren Lehrerfortbildungsveranstaltungen für Multiplikatoren und Lehrkräfte des Gastlandes und führen diese auch selbst durch
- entwickeln und erproben Unterrichtsmaterial
- führen Schulbesuche auch mit Modellunterricht durch
Bewerbungsvoraussetzungen
- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (vorzugsweise in Germanistik/DaF bzw. im Fremdsprachenbereich) sowie berufliche Erfahrungen im Bereich Fremdsprachenunterricht
- Möglichst Lehrbefähigung Sekundarstufe II (1. und 2. Staatsexamen)
- Mehrjährige praktische Erfahrung im Sekundarbereich (bei einigen Stellen auch im Primarbereich)
- aktueller Kenntnisstand zur Methodik/Didaktik des Fremdsprachenunterrichts bzw. von Deutsch als Fremdsprache
- Erfahrung in der Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen
- Erfahrung bzw. Mitarbeit bei der Entwicklung von Curricula und Lehrwerken
- Erfahrung im Projektmanagement wünschenswert
- Kenntnisse von Schulentwicklung wünschenswert
- Auslandserfahrung
- Bereitschaft, sich auf die Kultur des Gastlandes einzustellen und sich dessen Sprache anzueignen
Das Goethe-Institut führt keine Bewerberdatei. Bewerbungen sollten sich deshalb auf die jeweils ausgeschriebenen Stellen beziehen.
Lehrkräfte aus dem Schuldienst richten Ihre Bewerbung bitte zusätzlich über den Dienstweg an Ihr zuständiges Ministerium; am Bewerbungsverfahren können nur Lehrkräfte teilnehmen, die die Freistellung durch ihren Dienstherrn erhalten haben.
Der Eingangsvertrag beträgt drei Jahre und kann gegebenenfalls um weitere zwei bis drei Jahre verlängert werden.
Für die Zeit Ihres Einsatzes werden die Expert*innen für Unterricht von ihren Bundesländern beurlaubt und schließen einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Goethe-Institut auf der Basis des „Tarifvertrags über befristete Arbeitsverhältnisse von beurlaubten Lehrkräften aus dem Schuldienst und von Experten am Goethe-Institut e.V.“ vom 10. September 2003.
Vor Abschluss des Vertrags ist jede Lehrkraft verpflichtet, dem Goethe-Institut ein amtliches Gesundheitszeugnis über sich und ihre Angehörigen vorzulegen; bei Dienstorten mit besonderer gesundheitlicher Belastung wird darüber hinaus der Nachweis der sogenannten Tropentauglichkeit erforderlich.
Darüber hinaus finden Sie weiterführende Informationen in den folgenden Dokumenten: