Praktika Deutschland und Ausland

Allgemeine Grundsätze für Praktika

  1. Das Goethe-Institut e.V. begrüßt das Absolvieren von Praktika zur Berufsfindung:

    Praktika im In- und Ausland öffnen das Verständnis für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik.

    Praktika können dazu beitragen, dass junge Menschen eine konkretere Vorstellung darüber erlangen, was eine Tätigkeit beim Goethe-Institut e.V. im In- und Ausland bedeutet.

    Praktika an einem Auslandsinstitut tragen zum Verständnis für andere Lebens- und Arbeitssituationen bei und fördern so den internationalen kulturellen Austausch und die Verständigung zwischen den Ländern.

    Vor diesem Hintergrund unterstützt das Goethe-Institut aktiv Praktikant*innen. Es bietet entsprechende Plätze, die einen Einblick und eine Einbeziehung in die Arbeit ermöglichen. Damit möchte das Goethe-Institut die Ausbildung der Praktikantinnen und Praktikanten, insbesondere während des Studiums, fördern. Praktikumsplätze können daher ausschließlich Personen angeboten werden, die ihr Hochschulstudium noch nicht abgeschlossen haben.
     
  2. Praktika dienen dazu, praktische Erfahrungen und neue Kenntnisse zu sammeln, und ermöglichen eine berufliche Orientierung während der Ausbildungsphase. Auch wenn Praktikant*innen im Rahmen ihrer Ausbildung zu diesem Zweck in den laufenden Betrieb eines Instituts/eines Bereichs eingebunden sind und feste Aufgaben übernehmen, ersetzen sie keine Arbeitnehmer. Damit der Ausbildungszweck gewahrt bleibt, sollen Praktika im Inland nicht länger als drei Monate und dürfen im Ausland nicht länger als sechs Monate dauern.
     
  3. Jede*r Praktikant*in erhält am Ende des Praktikums eine Praktikumsbestätigung und auf Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis.
     
  4. Das Goethe-Institut macht Praktika weder zur Voraussetzung für eine Festanstellung noch stellt es in Aussicht, dass aus Praktika Anstellungsverhältnisse entstehen.