Recherchereisen für Kurator*innen

Seit dem Jahr 2008 bietet das Goethe-Institut in Deutschland tätigen Kurator*innen, die konkrete Forschungsvorhaben im Bereich der internationalen Gegenwartskunst verfolgen, die Möglichkeit, einen Zuschuss zu Recherchereisen ins Ausland zu beantragen.

Ziele:

  • Vertiefung der Kenntnisse von Kurator*innen aus Deutschland über internationale Gegenwartskunst
  • Förderung einer stärkeren Vernetzung von deutschen und ausländischen Kunstszenen
  • Unterstützung von Ausstellungsprojekten über internationale zeitgenössische Kunst.

Bedingungen:

  • Bewerben können sich hauptsächlich in Deutschland tätige Kurator*innen.
  • Die Ergebnisse der Recherche sollten in eine Ausstellung/Veranstaltung in Deutschland münden.
  • Die Bewerbung steht freien und an Institutionen angestellten Kurator*innen offen.
  • Die Bewerber*innen reichen eine aussagekräftige Bewerbung ein, in der sie auf folgende Punkte eingehen:
    • Kurzbeschreibung der inhaltlichen Ziele der Recherchereise
    • Darstellung des geplanten Reiseverlaufs (Reisedauer und Angabe von Orten, Institutionen und Personen, die besucht werden sollen).
    • Kostenkalkulation unter Einbeziehung eventueller Eigenleistungen.
  • Außerdem fügen sie einen kurzen Lebenslauf bei.
  • In der Regel übernimmt das Goethe-Institut nicht sämtliche Kosten, sondern bietet eine Teilfinanzierung an (z.B. Übernahme der Reisekosten und/oder Zuschuss zu Unterbringungskosten). Falls eine Vollfinanzierung beantragt wird, ist dies detailliert zu begründen. Der Maximalzuschuss pro Recherchereise beträgt in der Regel 5.000 EUR. Materialkosten und Honorare werden vom Goethe-Institut nicht übernommen.
  • Falls die geförderten Kurator*innen an Standorte des Goethe-Instituts im Ausland reisen, werden sie gebeten, sich vorab mit den Goethe-Instituts-Mitarbeiter*innen vor Ort in Verbindung zu setzen und zu überlegen, ob eine lokale Kooperation möglich und sinnvoll ist. Sollten die Kurator*innen während ihrer Recherchereise tatsächlich aktiv bei Projekten bestimmter Goethe-Institute mitwirken, sind in Bezug auf die jeweiligen Leistungen, Kosten etc. separate Vereinbarungen mit den fraglichen Goethe-Instituten zu treffen.
  • Nach Abschluss der Recherchereise reichen die geförderten Kurator*innen einen Nachweis ein, der die Durchführung der Reise zweifelsfrei belegt ( z.B. Flugtickets, Bahntickets, Hotelquittungen, etc.) und verfassen einen kurzen Bericht, der dem Goethe-Institut/ Bereich Bildende Kunst spätestens zwei Monate nach Beendigung der Reise zugeschickt wird.
  • Sollten im Anschluss an die Recherchereisen konkrete Ausstellungen, Projekte, Publikationen etc. realisiert werden, besteht eine entsprechende Informationspflicht gegenüber dem Goethe-Institut. In diesen Fällen ist auf die Förderung durch das Goethe-Institut hinzuweisen und in den projektbezogenen Medien (Printmedien, Internet etc.) das Logo des Goethe-Instituts zu verwenden.
  • Bitte beachten Sie: Eine erneute Förderung ist erst wieder nach drei Jahren möglich. Jeder Antrag kann nur einmal eingereicht werden.
  • Das Stipendium kann nicht als Fehlbedarfsfinanzierung in Zusammenhang mit nicht gedeckten Reisekosten bei Residenz-Einladungen, für die Kuration bereits geplanter Ausstellungsprojekte im Ausland oder Vortragseinladungen gewährt werden. Für solche Kooperationen im Ausland sind die Zweigstellen des Goethe-Instituts Ansprechpartner, sie sollten jedoch vom einladenden lokalen Partner angesprochen werden.
  • Das Stipendium kann nicht für akademische Forschungs- und Recherchereisen (etwa zum Zweck der Recherche für Dissertationen, wissenschaftliche Publikationen oder Vorbereitung von Lehrveranstaltungen an Hochschulen) gewährt werden.
  • Bitte beachten Sie, dass die Forschungsreise innerhalb des Jahres, in dem sie beantragt wurde, angetreten werden muss.