Projektfonds Bildende Kunst
Kollaborative Arbeitsprozesse und künstlerische Forschung in globalen, transkulturellen Zusammenhängen eröffnen die Möglichkeit gemeinsamen Lernens und der Produktion neuen Wissens über nationale Grenzen hinweg.
Der Projektfonds Bildende Kunst des Goethe-Instituts will Künstler*innen, Kurator*innen und Institutionen aus unterschiedlichen Ländern und Regionen bei der Realisierung gemeinsam und arbeitsteilig geplanter Projekte unterstützen. Ziel ist die Förderung internationaler Netzwerke in Bildender Kunst¸ Architektur, Design und Kunstvermittlung.
Wenn Sie ein Projekt in den Bereichen Theater, Tanz, Musik oder Performance planen, bewerben Sie sich bitte beim Internationalen Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts um Förderung.
Eine Bewerbung muss von zwei oder mehreren Partner*innen vorgelegt werden, von denen eine*r den Arbeits- und Lebensmittelpunkt im Ausland und eine*r in Deutschland hat. Aus der Bewerbung sollte hervorgehen, dass bereits Arbeitskontakte bestehen und eine dialogorientierte Umsetzung des Projekts intendiert ist. Eine schriftliche Bestätigung von mindestens einer Institution (Kunstverein, Museum, Bildungseinrichtung, etc.) über das Interesse an einer Zusammenarbeit mit den Bewerber*innen sowie eine inhaltliche Beschreibung des Projekts ist verbindlicher Teil der Bewerbung.
Der Projektfonds Bildende Kunst fördert Vorhaben, die eine hohe Qualität und nachhaltige Wirkung der künstlerischen oder diskursiven Ergebnisse erwarten lassen. Die öffentliche Präsentation der Ergebnisse an mindestens einem Ort außerhalb Deutschlands ist verpflichtend. Die Einbindung mehrerer Orte erhöht die Chancen einer Bewilligung des Antrags und kann durch eine entsprechend höhere Fördersumme unterstützt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 25.000 €. Der Projektverlauf ist von den beteiligten Partner*innen durch Fotos, Videos, etc. sowie durch einen ausführlichen Abschlussbericht zu dokumentieren.
Bewerber*innen im Ausland und in Deutschland können sich bereits in der Phase der Projektentwicklung und vor der Antragstellung an das Goethe-Institut wenden. Der Fachbereich Bildende Kunst sowie die lokalen Goethe-Institute unterstützen die Bewerber*innen bei der Antragstellung.
Wenn Sie ein Projekt in den Bereichen Theater, Tanz, Musik oder Performance planen, bewerben Sie sich bitte über den Internationalen Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts.
Sofern ein Antrag alle Voraussetzungen erfüllt, wird er einer Jury aus Expert*innen und Vertreter*innen des Goethe-Instituts zur Entscheidung vorgelegt. Die Jury orientiert sich u.a. an folgenden Vergabekriterien:
- Qualität des Vorhabens und Relevanz der beteiligten Kulturschaffenden in ihren jeweiligen Szenen
- Zu erwartende Wirkung der künstlerischen oder diskursiven Ergebnisse
- Gegenwartsbezug der Fragestellungen
- Ausgewogenheit und dialogischer Ansatz der Kooperation ohne Dominanz eines*r Projektpartner*in
- Etablierung weiterwirkender Strukturen der Zusammenarbeit
- Berücksichtigung von ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit sowie Inklusivität bei der Umsetzung des Projektes
- Budget mit ausgewiesenen Eigen-/Drittmitteln (mindestens 10% der Antragssumme) und solidem Finanzplan. Falls keine Eigenmittel vorhanden sind und das Einwerben von Drittmitteln nicht möglich ist, begründen Sie dies bitte im Bewerbungsportal.
- Projekte zwischen Partner*innen aus Deutschland und Transformationsländern sowie dem globalen Süden werden bevorzugt.
Bewerbungsfristen
Bewerbungsfristen für Anträge mit Projektbeginn
2022: bis zum 15. Oktober 2021
2023: bis zum 15. Oktober 2022
Die Anleitung zum Bewerbungsformular gibt Ihnen Hinweise zu den auszufüllenden Feldern und den einzureichenden Unterlagen. Bitte lesen Sie die Erläuterungen gründlich, bevor Sie einen Antrag ausfüllen. Zudem weisen wir Sie auf die geltende Datenschutzerklärung hin.
Weitere Informationen
Kontakt
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an:
projektfonds@goethe.de
Der Projektfonds Bildende Kunst richtet sich an Künstler*innen, Kurator*innen, Kunstvermittler*innen und Kulturschaffende, die über nachgewiesene Arbeits- bzw. Ausstellungserfahrung in professionellen Kontexten verfügen.
Für eine Bewerbung sind mindestens zwei Projektpartner*innen nötig, von denen eine*r innerhalb und eine*r außerhalb Deutschlands lebt und arbeitet. Die Bewerbung wird von einem*r Antragsteller*in eingereicht. Der*die zweite Projektpartner*in erhält eine Mail mit der Aufforderung zur Bestätigung der Bewerbung.
2. Wer reicht die Bewerbung ein?
Ein*e Projektpartner*in reicht den Antrag ein und ist Antragsteller*in; der*die zweite Projektpartner*in wird per E-Mail zur Bestätigung der Teilnahme und Daten aufgefordert. Bis zum Eingang dieser Bestätigung gilt die Bewerbung als nicht eingegangen. Alle beteiligten Institutionen und weiteren Partner*innen legen eine Kooperationsbestätigung bzw. Absichtserklärung bei.
3. Ist eine institutionelle Anbindung nötig?
Eines der Ziele des Projektfonds Bildende Kunst ist die Förderung internationaler Netzwerke in Bildender Kunst, Architektur und Design durch innovative künstlerische und kuratorische Arbeit. Eine institutionelle Anbindung unterstreicht die Orientierung des beantragten Projekts an diesem Ziel. Erwartet wird die Kooperation mit mindestens einer Institution (Museum, Kunstverein, Bildungseinrichtung, etc.)
Sollten die Antragsteller*innen für ihr Projekt noch nicht mit Institutionen vernetzt sein, können sie sich für Beratung und mögliche Hilfestellung an die Goethe-Institute im Ausland und den Fachbereich Bildende Kunst in der Zentrale des Goethe-Instituts wenden.
4. Können sich Institutionen bewerben?
Eine Institution muss zwar (zumindest unterstützend) an der Bewerbung beteiligt sein, die Bewerbung einer Institution als Haupantragsteller erfordert jedoch, dass eine konkrete Person als Ansprechpartner*in genannt wird, die kreativ und auf Augenhöhe mit den Projektpartner*innen am Projekt arbeitet. Die Rolle und vorgesehene Arbeitsweise dieser Person sollte im Antrag ausgeführt sein. Grundsätzlich ist eine solche Bewerbung also nicht ausgeschlossen, allerdings muss darauf geachtet werden, dass es sich bei einer solchen Konstellation nicht um die Beauftragung eine*r Künstler*in/Kurator*in handelt.
Ebenso können sich auch zwei Institutionen als Projektpartner*innen mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, wenn es alle weiteren Kriterien erfüllt.
Kleinere, weniger finanzstarke Institutionen werden ggf. bevorzugt.
5. Kann ein Goethe-Institut im Ausland oder in Deutschland als beteiligte Institution im Rahmen des Projekts betrachtet werden?
Nein, das ist nicht möglich. Sie können sich jedoch zur Unterstützung bei der Suche nach einer beteiligten Institution gerne sowohl an die Auslandsinstitute als auch den Bereich Bildende Kunst an der Zentrale des Goethe-Instituts wenden.
6. Wo und wie oft sollte das Projekt präsentiert werden?
Das Projekt muss an mindestens einem Ort in einem professionellen Umfeld außerhalb Deutschlands öffentlich stattfinden. Die Einbindung mehrerer Orte erhöht jedoch die Chancen des Antrags, der in diesem Fall durch eine entsprechend höhere Fördersumme unterstützt werden kann.
7. Welche Projekte werden ausdrücklich nicht vom Projektfonds Bildende Kunst gefördert?
Ausdrücklich nicht gefördert werden Projekte, die zum Zeitpunkt der Bewerbung schon begonnen haben sowie Projekte, bei denen die Gleichrangigkeit der Projektpartner*innen und der dialogische Ansatz nicht gewahrt sind (z.B. Auftragsarbeiten).
Ein Beispiel für eine solche, ausgeschlossene Konstellation ist etwa die Ausstellung eine*r Künstler*in und ihres Werkes durch eine Kurator*in an einer Galerie. Ebenso ausgeschlossen ist die Förderung einer weiteren Präsentation oder der Tournee eines bestehenden Ausstellungsprojektes mehrerer Künstler*innen.
Diese Beispiele erfüllen nicht alle zentralen Ideen des Fonds: Die gemeinsame kreative und intellektuelle Arbeit an einem gemeinsam konzipierten und durchgeführten Projekt, in das sich alle Projektpartner*innen gleichwertig einbringen, gemeinsam etwas Neues schaffen und dabei über nationalstaatliche Grenzen hinweg arbeiten.
8. Wie kann ich die Chancen auf Förderung unseres Projektes erhöhen?
Der Projektfonds Bildende Kunst fördert Vorhaben, die eine hohe Qualität und nachhaltige Wirkung der künstlerischen oder diskursiven Ergebnisse erwarten lassen. Positive Faktoren für die Erfolgschancen der Bewerbung sind:
- die Thematisierung relevanter Fragestellungen der Gegenwart bzw. aktueller Diskurse in Bildender Kunst, Architektur und Design
- die Bedeutung und Sichtbarkeit der Partnerinstitution(en) für die Präsentation und Diskussion der Arbeitsergebnisse
- die Etablierung weiterwirkender Strukturen der Zusammenarbeit
- die Berücksichtigung von ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit sowie Inklusivität bei der Umsetzung des Projektes
Die Bewerbung wird über das Antragsportal des Goethe-Instituts eingereicht und bearbeitet; nach Eingang der Bewerbung wird diese durch den Fachbereich Bildende Kunst in der Zentrale des Goethe-Instituts geprüft. Eine Jury diskutiert alle eingegangenen und den Kriterien entsprechenden Bewerbungen und trifft die Entscheidung hinsichtlich der Förderung.
10. Was passiert, wenn der finanzielle Rahmen von der ursprünglichen Planung abweicht?
Abweichungen vom als Teil der Bewerbung eingereichten Finanzplan sind dem Fachbereich Bildende Kunst in der Zentrale des Goethe-Instituts unverzüglich mitzuteilen. Eine nachträgliche Erhöhung der Fördersumme ist ausgeschlossen.
11. Können Projekte gefördert werden, die vor der Bewerbung bereits angelaufen sind?
Bereits angelaufene Projekte können grundsätzlich nicht gefördert werden. Dies bezieht sich jedoch nicht auf die Konzeptions- und Planungsphase eines Projektes. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Projekt als bereits angelaufen kategorisiert werden würde, können Sie sich gerne an uns wenden.
12. Welche Formate kommen in Frage?
Bei der Konzeption von Formaten sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt, solange die Kriterien der transnationalen, gleichberechtigten Kooperation in einem neu entstehenden Projekt erfüllt sind. In Frage kommen neben Ausstellungsprojekten auch diskursive Formate wie Diskussionsveranstaltungen. Auch digitale Formate sind möglich und ausdrücklich erwünscht.
Der nächste Bewerbungsschluss ist der 15.10.2022 um 11.59 Uhr (CET - Zeit in Deutschland).
Anträge können ab dem 1.09.2022 über das Kulturförderportal eingereicht werden.
Zum Kulturförderportal
Geben Sie bei Fragen zu laufenden Anträgen bitte immer Ihre Antragsnummer an.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an:
projektfonds@goethe.de