Reisekostenförderungen

Musikprojekte mit Künstler*innen aus dem Ausland in Deutschland

Es können Musikprojekte von Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern gemäß der DAC-Liste gefördert werden, die aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sind, die internationalen Reisekosten zu finanzieren. Die Förderung richtet sich sowohl an professionelle Ensembles und Künstler*innen als auch an Nachwuchs- und Laienensembles. In der Regel werden die Transportkosten bezuschusst.

Fördervoraussetzung:

  • Antragsstellung durch den einladenden Partner aus Deutschland
  • hohe musikalische Qualität des einreisenden Ensembles
  • kulturpolitische Bedeutung des Vorhabens
  • im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Austausch stehen
  • Programmgestaltung und -ablauf sollen schlüssig sein

Nicht gefördert werden können:

  • Musikprojekte, die überwiegend einen Benefizzweck verfolgen
  • Kurz- und Wochenendreisen sowie Reisen, die vorwiegend touristische Beweggründe verfolgen
  • folkloristische Veranstaltungen
  • Vorhaben mit der Zielsetzung, parteipolitische, religiöse oder ideologische Inhalte zu verbreiten

Benötigte Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular (siehe Link zum neuen Bewerberportal unten)
  • detaillierte Projektbeschreibung
  • aktuelles Hörbeispiel (Link)
  • künstlerische Biografie des einreisenden Ensembles
  • konkreter Zeit- und Ablaufplan
  • Einladung des Antragstellenden an das einreisende Ensemble
  • zwei Kostenvoranschläge von zwei unabhängigen Reiseveranstaltern bzw. einem Online-Vergleichsportal
  • durchnummerierte Teilnehmerliste mit Funktionsangabe, Geburtsdatum und Angabe des Wohnorts

Fristen

Anträge auf Förderung von Musikprojekten in Deutschland müssen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
 
Begonnene Maßnahmen, d.h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z.B. für Flüge) getätigt wurden, können nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail oder mit dem Einreichen des Antrags zu beantragen.

Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch das Goethe-Institut ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.
 
Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen für Vorhaben, die den Zielsetzungen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik der Bundesregierung in besonderer Weise entsprechen.
 
Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.
Anträge können ausschließlich über das Kulturförderportal gestellt werden.
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