Internationaler Koproduktionsfonds
des Goethe-Instituts
Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Das Goethe-Institut will mit dem seit Sommer 2016 aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben.
Mit dem Internationalen Koproduktionsfonds möchte das Goethe-Institut den uneingeschränkten internationalen und interkulturellen Künstleraustausch und dessen Reflexion unterstützen. Die Ermöglichung eines derartigen Austauschs und die damit einhergehende Vernetzung unter den Akteuren sind dabei ebenso wichtig wie die entstehenden Produktionen.
Aus der gemeinsamen Bewerbung, die vom ausländischen Partner vorgelegt wird (Lebens- und Arbeitsmittelpunkt im Ausland), muss klar hervorgehen, dass bereits gute Arbeitskontakte zwischen den Partnern bestehen und ein echtes beidseitiges Interesse an der dialogorientierten Produktion vorliegt. Für die Antrags- und Projektentwicklung empfiehlt die Zentrale des Goethe-Instituts mit den örtlichen Goethe-Instituten in Kontakt zu treten.
Der Internationale Koproduktionsfonds fördert Vorhaben, die eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen und eine öffentliche Wirkung haben. Das Arbeitsergebnis soll im Ausland in einem professionellen Umfeld präsentiert werden, wenn möglich auch in Deutschland. Eine Bewerbung beinhaltet einen aussagekräftigen Finanzplan, der neben Drittmitteln auch die substantiellen Eigenleistungen aller beteiligter Projektpartner darstellt. Die beantragte Fördersumme sollte den Betrag in Höhe von 25.000 € nicht übersteigen.
Projekte zwischen deutschen und außereuropäischen Partnern, insbesondere aus Transformationsländern, werden bevorzugt.
Die Projektpartner haben die Aufgabe, eine aktive, möglichst breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, in der stets auf die Förderung durch den Internationalen Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts hingewiesen wird. Beide Partner sollten darauf achten, den Projektverlauf durch Fotos, Videos, Presseberichte und andere Darstellungsformen intensiv zu dokumentieren, so dass eine Präsentation des Projekts auf der Webseite des Koproduktionsfonds möglich ist.
Antragsfristen
Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Der nächste Bewerbungsschluss wird noch bekannt gegeben.Vergabekriterien
- Die beantragten Projekte betreffen die darstellenden Künste (keine Film- oder reine Ausstellungsprojekte)
- Zu erwartende inhaltliche Qualität des Projekts
- Relevanz der beteiligten Künstlerinnen und Künstler in ihren Szenen
- Budget mit ausgewiesenen Eigen-/Drittmitteln und solidem Finanzplan
- Ausgewogene Projektpartnerschaft, künstlerische Kollaboration, keine Dominanz eines Projektpartners
- Realisierung mindestens einer Aufführung außerhalb Deutschlands, nach Möglichkeit auch in Deutschland
- Projekte zwischen deutschen und außereuropäischen Partnern, insbesondere aus Transformationsländern, werden bevorzugt (Anträge aus Österreich und aus der Schweiz können nicht berücksichtigt werden)
- Anträge auf Gastspielförderung sind nicht valide
- Der Projektzeitraum sollte nicht länger als 24 Monate betragen
Allgemeine Informationen
Anträge für den Internationalen Koproduktionsfonds werden auf elektronischem Weg mithilfe eines Online-Formulars gestellt. Das Bewerbungsformular ist nur in Englisch verfügbar und Anträge können nur in Englisch eingereicht werden.
Das Blanko Bewerbungsformular gibt Ihnen eine Übersicht über den Aufbau des Onlineformulars. Die Anleitung zum Bewerbungsformular gibt Ihnen Hinweise zu den auszufüllenden Feldern und den einzureichenden Unterlagen. Bitte lesen Sie die Erläuterungen gründlich, bevor Sie einen Antrag ausfüllen. Zudem weisen wir Sie auf die geltende Datenschutzerklärung hin.
Weitere Informationen
Template Kosten- und Finanzierungsplan (Excel Download)
Kontakt
koproduktionsfonds@goethe.de
- Wer kann den Antrag stellen bzw. wer ist der 1. Koproduzent?
Antragssteller und/oder 1. Koproduzent ist der ausländische Partner, der seinen Lebens- und Arbeitsmittelpunkt nicht in Deutschland haben darf. Er/Sie ist zentraler Ansprechpartner(in) für das Projekt, sowie Vertragspartner mit dem Goethe-Institut vor Ort und im Prinzip auch Verwalter der Fördersumme. Antragssteller kann sowohl eine private also auch eine juristische Person sein.
- Wer ist der 2. Koproduzent? Können weitere Koproduzenten beteiligt sein?
Die Koproduktionsförderung setzt voraus, dass mindestens zwei Partner miteinander kooperieren. Sie setzt ebenfalls voraus, dass ein Koproduktionspartner aus dem Ausland (1. Koproduzent) mit einem Partner in Deutschland kooperiert. Der Partner in Deutschland ist der 2. Koproduzent im Antrag. Im Formular können bis zwei weitere Koproduzenten (insg. vier) registriert werden. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes ist unabdingbar, daher werden keine reine Gastspiele, Tourneen oder Festivalbeteiligungen gefördert.
Dritte und weitere Koproduzenten sind zur Erlangung der Koproduktionsförderung nicht zwingend erforderlich, erhöhen jedoch die Chancen auf Bewilligung. Die Definition eines Koproduzenten ist bewusst weit gefasst. Entscheidend ist ein substantieller Beitrag zur Produktion.
- Wo und wie oft sollte die Produktion gezeigt werden?
Die Produktion sollte wenigstens einmal im Ausland gezeigt werden, vorzugsweise im Land, wo der Produktionsprozess stattfindet. Performances in Deutschland sind nicht obligatorisch. Produktionen, die in mindestens zwei Ländern gezeigt werden, werden vorrangig gefördert.
- Was wird durch den Internationalen Koproduktionsfonds nicht gefördert?
Der Koproduktionsfonds fördert keine Projekte mit kommerzieller Ausrichtung und unterstützt keine laufenden Betriebskosten. Reine Filmproduktionen und Ausstellungen ohne performativen Ansatz werden auch nicht gefördert. Der Internationale Koproduktionsfonds richtet sich an performative Künste.
Gastspiele können durch andere Fördermöglichkeiten des Goethe-Instituts gefördert werden.
- Wie kann ich die Chancen für eine Förderung unseres Projektvorhabens erhöhen?
Vor allem durch die Einhaltung der grundlegenden Bedingungen für die Bewilligung einer Förderung: durch die aktive Zusammenarbeit zwischen den Partnern bei der Entwicklung und Realisierung des Projektes, die Gewährleistung der Kofinanzierung (Dritt- und Eigenmittel), sowie eine transparente Kostenplanung. Es ist zudem vorteilhaft, wenn das Thema zeitbezogen ist oder von gesellschaftlicher Relevanz zeugt bzw. wenn eine interdisziplinäre Arbeit stattfindet.
Unvollständige und zu spät eingegangene Projektanträge können nicht berücksichtigt werden.
Auch ein klärendes Beratungsgespräch mit dem zuständigen Goethe-Institut im Ausland noch vor der Abgabe des Projektantrags kann die Chance auf Unterstützung des Projektvorhabens erhöhen.
- Kann mir das Goethe-Institut bei der Suche nach einem Projektpartner helfen?
Die Herstellung von Kontakten zwischen zukünftigen Projektpartnern ist nicht die Aufgabe des Fonds. Die Initiative dazu sollte von den eigentlichen Projektakteuren ausgehen. Auf der Website des Goethe-Instituts finden Sie Informationen zur deutschen Szenen sowie zu den bereits geförderten Projekten. Ein weiterer Weg, einen Projektpartner zu finden, ist in Kontakt mit den örtlichen Goethe Instituten zu treten.
- Wie ist der Ablauf des Bewerbungsprozesses?
Das Bewerbungsformular wird zwei Monate vor dem jeweiligen Bewerbungsschluss in der Webseite zur Verfügung gestellt. Die Projektanträge werden der Expertenjury auf seiner nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Pro Jahr finden zwei Jurysitzungen statt. Circa drei Monate nach Bewerbungsschluss werden die Ergebnisse per E-Mail kommuniziert.
Nach Angabe der Antragsnummer (APPLICATION NUMBER) kann sich der Antragssteller auch gerne telefonisch oder per Email informieren.
Der nächste Bewerbungsschluss ist der 21.04.2022 um 12:00 Uhr (CET - Zeit in Deutschland). Das Bewerbungsformular wird wieder Anfang März geöffnet.
Bei Fragen zu laufenden oder früheren Anträgen, bitte geben Sie Ihre Antragsnummer bei jeder Kommunikation mit uns an.
Beachten Sie, dass die Ergebnisse jeder Förderrunde ca. drei Monate nach jeweiligem Bewerbungsschluss per E-Mail an die Antragssteller kommuniziert werden.
Goethe-Institut e.V.
Internationaler Koproduktionsfonds
koproduktionsfonds@goethe.de