Reisekostenförderungen
Musikprojekte von Nachwuchs- und Laienensembles im Ausland
Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Laienmusiker*innen geprägt. Laien- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können beim Goethe-Institut einen Reisekostenzuschuss beantragen. Es werden Auslandsmusikvorhaben im Chor- sowie im musikalischen Laien- und Nachwuchsbereich aller Besetzungen und Stilrichtungen gefördert.
Acuh für das Förderjahr 2022 gelten abweichende Förderrichtlinien:
Die Bezuschussung von Kurzreisen und Reisen in westliche nicht-deutschsprachige Nachbarländer ist möglich. Auch kurzfristige Anfragen werden bearbeitet.
Fördervoraussetzung:
- hohe musikalische Qualität des antragstellenden Ensembles
- kulturpolitische Bedeutung des Vorhabens für das Zielland
- im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Austausch stehen
- Programmgestaltung und -ablauf sollen schlüssig sein
- aktuelles Hörbeispiel (Link)
- Einladung eines unabhängigen Gastlandpartners; der Partner im Gastland muss in seinem Einladungsschreiben bestimmte Leistungen zusagen, etwa Unterstützung bei Übernachtungen, Verpflegung, Transport, Werbung, Nutzung von Übungsräumen, Konzertsälen o.ä.
- grundsätzlich ist keine Vollfinanzierung möglich, das Projekt sollte bereits bei Antragstellung im Wesentlichen durch den Eigenanteil der Teilnehmer*innen sowie durch Zuwendungen aus dem öffentlichen und/oder privaten Sektor finanziert sein
- im Laien- und Nachwuchsbereich bezuschusst das Goethe-Institut in aller Regel keine Honorare
- für Reisen innerhalb Europas wird das flexible und nachhaltige Reisen mit der Bahn empfohlen, selbst wenn dadurch höhere Reisekosten entstehen. Diese werden als zuwendungsfähig anerkannt.
Nicht gefördert werden können:
- Gastspielreisen, die überwiegend einen Benefizzweck verfolgen
- Reisen, die vorwiegend touristische Beweggründe verfolgen
- Folkloristische Veranstaltungen
- Vorhaben mit der Zielsetzung, parteipolitische, religiöse oder ideologische Inhalte zu verbreiten
- Projekte, die von kommerziellen Agenturen/Veranstaltern organisiert werden
- Reisen ins deutschsprachige Ausland
- Gastspielreisen von Ensembles oder Künstler*innen, die ihren künstlerischen Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland haben
Benötigte Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular (siehe Link zum neuen Bewerberportal unten)
- detaillierte Projektbeschreibung
- aktuelles Hörsbeispiel (Link)
- Selbstbeschreibung des Ensembles inkl. Lebenslauf des bzw. der musik. Leiter*s*in
- konkreter Zeit- und Ablaufplan
- Konzertprogramm
- Einladung des Gastlandpartners, aus der die von ihm erbrachten Leistungen hervorgehen
- zwei Kostenvoranschläge von zwei unabhängigen Reiseveranstaltern bzw. einem Online-Vergleichsportal
- durchnummerierte Teilnehmerliste mit Funktionsangabe, Geburtsdatum und Angabe des Wohnorts
Fristen
Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.Begonnene Maßnahmen, d.h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z.B. für Flüge) getätigt wurden, können nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail oder mit dem Einreichen des Antrags zu beantragen.
Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch das Goethe-Institut ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen für Vorhaben, die den Zielsetzungen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik der Bundesregierung in besonderer Weise entsprechen.
Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.
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Anträge können ausschließlich über das Kulturförderportal gestellt werden.
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