Reisekostenförderungen
Musikprojekte professioneller Musiker*innen und Ensembles im Ausland
Mit diesem Fonds können Musikprojekte von professionellen, in Deutschland arbeitenden Ensembles oder Musiker*innen unterstützt werden. Dabei handelt es sich um eine Teilfinanzierung von Projekten durch Fahrtkostenzuschüsse. Die beantragten Vorhaben müssen von hoher künstlerischer Qualität sein. Der Fachbereich Musik wird bei der Begutachtung der Projektanträge von seinem künstlerischen Beirat und den Programmverantwortlichen der relevanten Goethe-Institute im Ausland unterstützt.
Auch für das Förderjahr 2022 gelten abweichende Förderrichtlinien:
Die Bezuschussung von Kurzreisen und Reisen in westliche Nachbarländer ist möglich. Auch kurzfristige Anfragen werden bearbeitet.
Fördervoraussetzung:
- Die bzw. der Musiker*in bzw. das antragstellende Ensemble arbeitet professionell.
- Die bzw. der Musiker*in bzw. das antragstellende Ensemble hat ihren bzw. seinen Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Deutschland.
- Das Vorhaben ist von hoher künstlerischer Qualität und kulturpolitischer Bedeutung.
- Dem bzw. der Musiker*in oder dem Ensemble liegen bereits konkrete Einladungen von Partnern aus dem Ausland vor.
- Grundsätzlich sind nur Teilfinanzierungen möglich. Diese beziehen sich ausschließlich auf Reisekostenzuschüsse (Flug-, Bahn-, Transferkosten, Instrumententransport, Visagebühren). Die Finanzierung des Projekts sollte daher schon zu weiten Teilen gesichert sein. Die Bezuschussung von Unterkunftskosten und Honoraren ist nicht möglich.
- Der Schwerpunkt der Gastspielreise sollte auf einer Konzerttätigkeit liegen. Im Zusammenhang mit Konzerten sind auch Veranstaltungen wie Meisterklassen, Seminare oder Workshops förderfähig.
- Es können Projekte in nahezu allen Genres gefördert werden. Ausgenommen sind: Schlager, Blues, Kabarett, Musicals, Folklore.
- für Reisen innerhalb Europas wird das flexible und nachhaltige Reisen mit der Bahn empfohlen, selbst wenn dadurch höhere Reisekosten entstehen. Diese werden als zuwendungsfähig anerkannt.
Nicht gefördert werden können:
- Projekte im Bereich des künstlerischen Nachwuchses, der Laienmusik sowie professioneller Chöre (Betreuung durch den Arbeitsbereich „Laienmusizieren und Förderung des musikalischen Nachwuchses“)
- Vorhaben mit musikpädagogischem Schwerpunkt (Betreuung durch den Arbeitsbereich „Laienmusizieren und Förderung des musikalischen Nachwuchses")
- Reisen mit kommerziellem oder touristischem Charakter (Promotion-Tourneen, Messeauftritte o.ä.)
- Freundschafts- und Begegnungstreffen von eher lokaler Bedeutung
- Benefizveranstaltungen
- Projekte im Schul- oder Hochschulbereich
- Teilnahme an Kongressen, Symposien oder Wettbewerben
- Vorhaben im schulischen Kontext oder Ausbildungszusammenhang (Stipendium, Dissertation, Forschungsarbeit)
- Entwicklungshilfeprojekte
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (siehe Link zum neuen Bewerberportal unten)
- offizielle Bestätigung des einladenden Partners inkl. Benennung der vereinbarten Termine und Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, o.ä.) und der genauen Leistungen des Partners vor Ort (Höhe des Honorars, Übernahme der Kosten für Unterkunft, Technik, etc.)
- aktuelles Hörbeispiel (Link)
- zwei Angebote über die internationalen Reisekosten (von Internetportalen, Reisebüros etc.) als Nachweis über eine besonders günstige Reiseverbindung
WICHTIGER HINWEIS:
Es besteht generell kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen für Vorhaben, die den Zielsetzungen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik der Bundesregierung in besonderer Weise entsprechen und die ohne diese Unterstützung nicht durchführbar wären.Begonnene Maßnahmen, d.h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z.B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, möglichst sechs Monate vor Projektbeginn den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos mit dem Einreichen des Antrags zu beantragen, ergänzt von drei Reisekostenvoranschlägen. Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch das Goethe-Institut ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.
Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.
Fristen:
Anträge sollten sechs Wochen vor Projektbeginn vorliegen. Kurzfristige Anfragen sind gegebenenfalls nach telefonischer Rücksprache mit dem Bereich Musik möglich.­
- Verwendungsnachweis: Allgemeine Hinweise (Word-Dokument) (DOC, 92 kB)
- Verwendungsnachweis: Vordruck Sachbericht (Word-Dokument) (DOC, 65 kB)
- Verwendungsnachweis: Vordruck Zahlenbericht (Excel-Dokument) (XLS, 83 kB)
- ANBest-P (Allgemeine Nebenbestimmungen Projektförderung) (PDF, 27 kB)
- BNBest-AA (Besondere Nebenbestimmungen des Ausw. Amtes) (PDF, 31 kB)
- Verwendungsnachweis: Vordruck Teilnehmerliste (Word-Dokument) (DOC, 121 kB)
Anträge können ausschließlich über das Kulturförderportal gestellt werden.
Zum Bewerbungsformular