Gastspiele in Deutschland
Der Fachbereich Theater und Tanz unterstützt Gastspiele von Theater- und Tanzensembles aus Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Dadurch erhalten Künstler*innen die Möglichkeit, ihre Arbeiten einem deutschen Publikum zu zeigen und sich mit der hiesigen Kunstszene auszutauschen.
Anträge können Festivals, Theater und Veranstalter in Deutschland stellen, die die Gruppen einladen möchten. Kriterien für eine Unterstützung sind die Qualität der Produktion, die Relevanz des Veranstalters und eine überregionale Sichtbarkeit. Gefördert werden ausschließlich die Reise- und Transportkosten von Theater- und Tanzensembles aus Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Dabei orientieren wir uns an der Liste des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
DAC-Länderliste
Anträge können ausschließlich über das Kulturförderportal gestellt werden.
Abgefragt und einzureichen ist Folgendes:
- Aussagekräftige Beschreibung des eingeladenen Gastspiels
- Konzeption und Zielsetzung der einladenden Veranstaltung (unter Nennung der angesprochenen Zielgruppen) und Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit/Medienpartnern.
- Informationen zum*zur Antragsteller*in
- Budget mit ausgewiesenen Eigenmitteln und solidem Finanzplan mit zwei vergleichenden Angeboten für Reise und Transportkosten (Reisebüros, Bahn, Speditionen etc.)
- Vermerk, ob der*die* Antragssteller*in für bereits zurückliegende Projekte schon einmal durch Mittel der Gastspielförderung des Goethe-Institut gefördert wurde
- Vollständige Adressdaten des Antragsstellers
- Angabe der Bankverbindung (mit IBAN und Swift-Code) und namentliche Nennung des Vertragspartners
Der Antrag muss mind. 10 Wochen vor Reisebeginn eingegangen sein.
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