Rechtsreferendariat
Rechtsreferendar*innen können ihre Wahlstation bzw. ihr Pflichtwahlpraktikum im Inland in einem unserer beiden Rechtsbereiche ableisten:
Bereich Personalrecht:
Der Bereich „Personalrecht und Ortskräfteverwaltung“ behandelt alle arbeits- und tarifrechtlichen Fragen im In- und Ausland. Dazu gehört u.a.- die hausinterne Beratung in allen Fragen des Arbeits- und Tarifrechts
- die Prozessbegleitung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
- die Teilnahme an Tarifverhandlungen (Haustarife)
- und das Betriebsverfassungsrecht
Bereich Recht:
Der Bereich „Recht“ behandelt sämtliche Rechtsfragen der Zentrale und der in- und ausländischen Goethe-Institute. Dazu gehört insbesondere- Allgemeines Zivilrecht, inkl. Mietrecht
- Vergaberecht
- Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht
- Datenschutzrecht
- Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Goethe-Instituten weltweit
- Zuwendungs- und Haushaltsrecht
In beiden Bereichen ist die Arbeit von einer großen Bandbreite an Themen geprägt. Die Stationen in der Zentrale des Goethe-Instituts bringen deshalb einen sehr interessanten und abwechslungsreichen Einblick in viele unterschiedliche Rechtsgebiete – auch ausländischer Rechtsordnungen – und in die Tätigkeit des Goethe-Instituts insgesamt mit sich.
Für Ihre Station in einem unserer beiden Rechtsbereiche sollten Sie neben Ihrer möglichst durch ein Prädikatsexamen nachgewiesenen juristischen Qualifikation in erster Linie Interesse an der Tätigkeit in einer Kultur- und Bildungsinstitution mitbringen.
Einschlägige Praktika, Auslandsaufenthalte und/oder Fremdsprachenkenntnisse (v. a. in der englischen und französischen Sprache) sind wünschenswert.
Häufig gestellte Fragen:
Folgende Fragen werden uns immer wieder im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Rechtsreferendar*innen am Goethe-Institut gestellt: