Häufig gestellte Fragen

Sie können selbstverständlich mehrere Bewerbungen um Übersetzungsförderung bei dem Goethe-Institut Ihres Landes einreichen. Die Anzahl der Bewerbungen hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Entscheidung.
Das Goethe-Institut Ihres Landes gibt eine Stellungnahme zu Ihrer Bewerbung ab. Über die Förderung entscheidet ein Ausschuss, der viermal jährlich in der Zentrale des Goethe-Instituts zusammentritt.
Im Falle einer Bewilligung erstattet das Goethe-Institut dem ausländischen Verlag nach Erscheinen der Fremdsprachenausgabe einen Anteil der Übersetzungskosten. Eine vollständige Übernahme der Übersetzungskosten sowie die Finanzierung von Druck- oder Redaktionskosten sind nicht vorgesehen.
Bitte wenden Sie sich bei der Suche nach qualifizierten Übersetzer*innen an das Goethe-Institut Ihres Landes.
Ansprechpartner sind die Goethe-Institute im Ausland. Sie entscheiden je nach den Schwerpunkten ihrer Programmarbeit über die Literaturveranstaltungen vor Ort.
Veröffentlichungsangebote von Privatpersonen kann das Goethe-Institut leider nicht annehmen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit ihrem Manuskript an Verlage oder Literaturagenturen zu wenden.