HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Benötige ich ein Anschreiben zu meiner Bewerbung?
Ein Anschreiben ist Ihrer Bewerbung nicht beizufügen. Es genügen:
Ein Anschreiben ist Ihrer Bewerbung nicht beizufügen. Es genügen:
- Das ausgefüllte Bewerbungsformular - bitte unbedingt als separates Dokument
- Ein aktueller tabellarischer Lebenslauf
- Nachweise über Qualifikationen und Erfahrungen
- Ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis
- Ggf. Kopien Ihrer Erste-Hilfe- und Rettungsschwimmer-Scheine
Ich bin kein deutscher Staatsbürger, kann ich trotzdem im Jugendprogramm tätig werden?
- Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten benötigen ein Arbeitsvisum für eine Mitarbeit im Jugendprogramm. Informationen zu Visabestimmungen finden Sie unter:
Informationen zu Visabestimmungen
Bitte beachten Sie, dass das gültige Arbeitsvisum spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn vorliegen muss. EU-Bürger sind grundsätzlich nicht visumspflichtig.
Die Datenschutzhinweise finden Sie unter:
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung
Kann ich auch kürzer oder länger eingesetzt werden?
- Kürzere Einsätze sind nicht möglich. Wünschen Sie längere Einsätze, können Sie sich für mehrere Kurse bewerben.
Gibt es eine Einweisung für Betreuer/innen?
- Ja. Vor Kursbeginn erhalten die Betreuer/innen eine Einweisung durch den Kurskoordinator am Kursort. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, an einem Online-Kurs teilnzunehmen. Inhalte sind unter anderem Rechtsgrundlagen und der Umgang mit herausfordernden Kindern und Jugendlichen.
- Nein. Für Kurskoordinatoren und stellvertretende Kurskoordinatoren findet jedoch im Vorfeld der Jugendkurssaison eine zweitägige Vorbereitungskonferenz zur Vermittlung von fachlichen Qualifikationen für die Wahrnehmung der Koordinatorenaufgabe statt. Die Teilnahme an der Konferenz ist Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrags.
Wie alt darf mein Erste-Hilfe-Kurs/Rettungsschwimmerschein sein?
- Erste-Hilfe-Kurse sollten nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Ein Rettungschwimmabzeichen verliert seine Gültigkeit nicht.
Wird die An- und Abreise zum/vom Kursort erstattet?
- Angestellte Mitarbeiter müssen für die Kosten der An- und Abreise selbst aufkommen.
- Ja. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir nur Reisekosten bis zur Höhe der Fahrtkosten mit der Bahn zweiter Klasse erstatten. Wenn Sie mit dem Flugzeug anreisen müssen, sprechen Sie dies bitte vorab mit uns ab.
Wie alt darf mein Führungszeugnis sein?
- Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis darf zu Vertragsbeginn nicht älter als 10 Monate sein.
- Die meisten Behörden fordern inzwischen eine schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Eine solche können Sie bei uns beantragen.
- Ausländische Honorarlehrkräfte schicken uns bitte einen mit dem polizeilichen Führungszeugnis vergleichbaren Nachweis sowie eine beglaubigte Übersetzung.
- Wenn Sie sich im Ausland befinden aber deutscher Staatsbürger sind, können Sie das Führungszeugnis auch online beantragen:
Onlineantrag
- Ja, Sie können Ihr Führungszeugnis nachreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Sie ohne Führungszeugnis nicht einstellen können.
Wie kann ich mein Gehalt berechnen?
- Das monatliche Grundgehalt gemäß der jeweiligen Eingruppierung nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (Bund) können Sie der folgenden Entgelttabelle entnehmen:
oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/
- Des Weiteren können sich ggf. tarifliche Zuschläge für die Arbeit am Wochenende, Rufbereitschaft und Überstunden ergeben. Die Höhe der Zuschläge finden Sie unter:
www.bva.bund.de/...
Woher kommen die Kursteilnehmenden im Jugendprogramm?
- Unsere Kursteilnehmer/-innen kommen aus der ganzen Welt. Im Durchschnitt sind in einem Jugendkurs 16 verschiedene Nationalitäten vertreten.
Welche Niveaustufen werden unterrichtet?
- Grundsätzlich werden in unseren Jugendkursen alle Niveaustufen gem. GER angeboten, wobei Kursteilnehmende der Stufen A1 bis B1 die Mehrheit darstellen.
Was ist PASCH?
- Die Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) verbindet ein weltumspannendes Netz von mehr als 1.800 PASCH-Schulen, an denen Deutsch einen besonders hohen Stellenwert hat. Jährlich erhalten circa 1000 sehr gute und engagierte Schüler dieser Schulen ein Stipendium, um in den Jugendkursen des Goethe-Instituts in Deutschland in einer internationalen Lerngemeinschaft Deutsch zu lernen. Mehr Informationen finden Sie unter:
www.pasch-net.de
Wo bin ich während des Kurses untergebracht?
- Alle Teamer/-innen werden in einfachen Einzelzimmern (z.T. mit gemeinsamen Sanitärräumen) untergebracht und auf dem Campus verpflegt. Kost und Logis sind frei, müssen jedoch versteuert und verbeitragt werden.
- Ja. Für alle Mitarbeiter sind Einzelzimmer reserviert.
Kann ich im Anschluss an meine Tätigkeit ein Arbeitszeugnis erhalten?
- Ja. Alle Mitarbeiter erhalten nach ihrem Einsatz ein Arbeitszeugnis vom Goethe-Institut. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Erstellung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Das Goethe-Institut kann keine Bescheinigung ausstellen, die bestätigt, dass die Tätigkeit im Jugendprogramm unter den Übungsleiterfreibetrag fällt. Wir können aber bestätigen, dass
- die Tätigkeit beim Goethe-Institut u.a. Betreuungsleistungen beinhaltet hat,
- der/die jeweilige Mitarbeiter/innen bei einem gemeinnützigen Verein tätig war.